Die Baumaßnahmen als denkmalschutzrechtliche Instandsetzung und Modernisierung beziehen sich auf die Fassade und das Dach des Gebäudes. Schäden an allen Fassadenseiten, insbesondere das Sichtfachwerk und der Dachstuhl mit seinen Sparrendreiecken und er Biberschwanzeindeckung, als auch weitere Elemente der Gebäudehülle wie Ausfachungen und Fenster sollen in diesem Rahmen behoben werden. Bauteilanschlüsse werden soweit möglich ertüchtigt für einen langfristigen Erhalt der instandgesetzten Bauteile. Zu gegebenen Zeitpunkt wird in Verbindung mit den umliegenden städtischen Gebäuden eine „Gemeinschafts-PV-Anlage“ erörtert, deren Aufnahmepunkte soweit möglich bei den nun anstehenden Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Schadensursachen werden aufgrund der Nutzbarkeit des Gebäudes im Zuge der Maßnahmenumsetzung schrittweise und in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt behoben.